2. Gegen die Wiederherstellungsverfügung reichten die Beschwerdeführerinnen am 11. Januar 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellen den Verfahrensantrag, das Beschwerdeverfahren sei bis zum Entscheid über das hängige (nachträgliche) Baugesuch der Beschwerdeführerinnen (vom 8. bzw. 9. Januar 2019) zu sistieren. Weiter stellen sie den Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Gemeinde sei zu verpflichten, die Wiederherstellung erneut zu prüfen und gegebenenfalls Varianten zur Ausführung neu abzuklären bzw. abklären zu lassen.