Der Erweiterungsbau im Erdgeschoss ist zurückzubauen unter vollständiger Entfernung der südwestlichen und nordwestlichen Fassaden (Wand aus Mauerwerk), entsprechend dem bewilligten Plan Erdgeschoss zur Baubewilligung 17'533. b) Es ist ein Einzelfundament zu betonieren und die Decke mit einem Stahlträger und einer Stahlstütze abzustützen, entsprechend dem Gutachten der F.________ vom 1. Oktober 2018. c) Die thermische Trennung des Wohnzimmers hat entlang der Innenwand der Garage zu erfolgen. 3.2 [Androhung der Ersatzvornahme] 3.3 [Kosten]."