"3.1 Der rechtmässige Zustand betreffend die Wohnraumerweiterung im Erdgeschoss südwestlich der Garage auf Parzelle E.________ ist von den Verfügungsadressatinnen bis spätestens am 30. April 2019 wiederherzustellen, indem folgende Massnahmen umzusetzen sind: a) Der Erweiterungsbau im Erdgeschoss ist zurückzubauen unter vollständiger Entfernung der südwestlichen und nordwestlichen Fassaden (Wand aus Mauerwerk), entsprechend dem bewilligten Plan Erdgeschoss zur Baubewilligung 17'533. b)