Das Gutachten habe zudem zu klären, welches die kostengünstigste Massnahme sei und wie diese konkret umzusetzen sei. Die Gemeinde drohte den Beschwerdeführerinnen zudem an, sie werde das Gutachten auf Kosten der Beschwerdeführerinnen von einer von ihr bestimmten Fachperson erstellen lassen, sofern das Gutachten nicht innerhalb der angesetzten Frist vollständig ausgeführt werde. Die Gemeinde erachtete gemäss Schreiben vom 19. Juli 2018 das von den Beschwerdeführerinnen eingereichte Gutachten sowie dessen Ergänzung als ungenügend. Sie holte daher ein eigenes Gutachten ein. Mit Verfügung vom 19. November 2018 verpflichtete die Gemeinde Köniz die Beschwerdeführerinnen unter solidarischer