Das Fenster auf der Nordseite ist auf die Fensteröffnung von 0,36 m2 zu verkleinern [0,60 x 0,60 m = 0,36 m2] cc) Anstelle einer Verkleinerung der bestehenden Fenster steht es den Grundeigentümern frei, die Fenster gemäss dem am 10. Mai 1996 bewilligten Grundrissplan zu erstellen (Südseite je ein Fenster von 0,60 x 0,60 m und 1,30 x 1,05 m; Nordseite ein Fenster von 0,60 x 0,60 m) g. Die Türöffnung zwischen dem Hobbyraum und dem Anbau ist durch eine Türe mit ausreichendem Wärmeschutz gemäss Art. 14 Abs. 1 Bst.