Der Anschluss der Liegenschaften an die öffentliche Kanalisationsleitung hat keinen Zusammenhang mit den von den Beschwerdeführenden 2-5 unrechtmässig erstellten Bauten und Nutzungen beim Ökonomiegebäude. Aus einem allfälligen Berechnungsfehler beim Kanalisationsanschluss können die Beschwerdeführenden 2-5 für die vorliegende Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes daher nichts zu ihren Gunsten ableiten. e) Zusammenfassend erweisen sich die von der Gemeinde angeordneten Wiederherstellungsmassnahmen als rechtmässig. Die Beschwerde ist abzuweisen. 7. Kosten