b) Die Mauerverlängerungen und das separate WC wurden ohne entsprechende Bewilligungen erstellt, was die Beschwerdeführenden 2-5 nicht mehr bestreiten. Auf dem Situationsplan von 1993 war noch der frühere nördliche Anbau eingezeichnet, der um einiges kleiner war als das heutige separate WC (vgl. oben Erwägung 3, Foto Nr. 2). Die südliche Mauerverlängerung, welche heute die Aussenwand des offenen Unterstandes bildet, war auf dem Situationsplan von 1993 ebenfalls noch nicht eingetragen. Die beiden Anbauten dienen dem Wohnen und sind in der Landwirtschaftszone nicht zonenkonform. Es besteht ein unrechtmässiger Zustand.