Dagegen wehren sich die Beschwerdegegner (im Folgenden: Beschwerdeführende 2-5). Sie machen geltend, diese Massnahmen seien nicht verhältnismässig. Die gesamte elektrische Steuerung sei im "Anbau Norden Aussenwand" installiert. Das Entfernen und Installieren der Steuerung an einem anderen Ort wäre mit immensem Arbeitsaufwand und Kosten verbunden. Zudem könnte der Wasserhahn im Anbau Nord im Winter nicht mehr benützt werden. Das Entfernen des südlichen und nördlichen Anbaus würde zudem den Abbruch und Wiederaufbau des gesamten Ziegeldaches bedingen. Dadurch entstünde ein hoher Arbeits- und Kostenaufwand.