a) Der Anbau ist gegen Süden und Norden verlängert. In der nördlichen Verlängerung haben die Beschwerdegegner ein nur von aussen zugängliches separates WC eingebaut. Die Mauerverlängerung gegen Süden dient als offener Unterstand. Die Gemeinde ordnete in Ziffer 1 folgende Wiederherstellungsmassnahmen an: «d. Die Verlängerungen der Mauer des Anbaus gegen Norden und Süden sind zu entfernen. e. Das separate WC und die nördliche Mauer des Anbaus sind zu entfernen.»