Dagegen wurden von keiner Partei Einwände geäussert. Mit der Baubewilligung für den Hobbyraum wurde auch eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung der Fensterfläche erteilt.29 Die Reduktion der Fensteröffnungen auf die bewilligte Fensterfläche ist daher geeignet, 27 Vgl. Dossier 310-77/95 28 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) 29 Gesamtbauentscheid vom 10. Mai 1995, Baubewilligungsdossier 310-77/95 11/15 BVD 120/2019/49