Selbst mit der Kontrolle des Einwohnerregisters kann eine unrechtmässige Wohnnutzung nicht in jedem Fall festgestellt werden. Es muss somit mit baulichen Massnahmen verhindert werden, dass die Bodenheizung im Ökonomiegebäude wieder in Betrieb genommen wird. Die vollständige Entfernung der Bodenheizung im Ökonomiegebäude wäre mit einem grossen Eingriff verbunden und würde auch die Entfernung der keramischen Bodenplatten erfordern. Dies ist nicht erforderlich zur Wiederherstellung des