a) Mit Baubewilligung vom 10. Mai 1996 für den "Hobbyraum" wurde auch ein Tankraum für einen Öltank sowie zwei freistehende Heizöfen bewilligt. Vorgesehen war nur eine temporäre Beheizung des Raums ("Bastelraum mit periodischer Heizung"). Im Energie- Massnahmennachweis wurde die Dämmung des Raums u.a. deshalb "ausnahmsweise" akzeptiert, weil es sich nur um einen temporär beheizten Raum handle.25 Die Beschwerdegegner (Beschwerdeführende 2-5) bauten stattdessen eine Bodenheizung ein, die an die Zentralheizung des Wohnhauses angeschlossen ist.26 Die Gemeinde ordnete in Ziffer 1 Bst.