f) Zusammenfassend muss das Innere des Anbaus (ehemaliger Schweinestall) mit der Entfernung der gesamten Isolation und dem Rückbau auf den Stallboden unbewohnbar gemacht werden. Ausserdem muss der Anbau durch eine Türe, die den erforderlichen winterlichen Wärmeschutz aufweist, vom Hobbyraum getrennt werden. Weitergehende Massnahmen sind zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes nicht erforderlich. Die angefochtene Wiederherstellungsverfügung ist mit den genannten Massnahmen zu ergänzen. 5. Bodenheizung, Fenster im Ökonomiegebäude ("Hobbyraum")