e) Nach Entfernung der Heizung sowie der Isolation wird die Raumtemperatur des Anbaus im Winterhalbjahr tief sein. Im angrenzenden Teil des Ökonomiegebäudes ist jedoch ein temporär beheizter Hobbyraum bewilligt.23 Der Anbau muss daher zusätzlich durch eine Türe verschlossen werden. Wenn die Türe einen unbeheizten Raum von einem beheizten Raum abtrennt, wird nach Art. 14 Abs. 1 Bst. a Ziffer 2 und Anhang 2 KEnV24 grundsätzlich ein entsprechender winterlicher Wärmeschutz vorausgesetzt. Das Verschliessen des Anbaus mit einer entsprechenden Türe stellt eine verhältnismässige Wiederherstellungsmassnahme dar.