Die vom Rechtsamt vorgeschlagenen Massnahmen könnten allerdings dahingehend missverstanden werden, dass sie weniger weit gehen als die unbestritten gebliebene Anordnung der Gemeinde, welche in genereller Weise die Entfernung der Isolation verlangt. Die Anordnung der Gemeinde bleibt daher bestehen. Die dauerhafte Entfernung der gesamten Isolation (Dachisolation ‒ wozu auch die Holzdecke zählt ‒ der Isolation des Bodens und der Aussenwände) sowie die Entfernung der Bodenplatten und Bodenheizung (Rückbau auf den früheren Stallboden bzw. das Stallfundament) stellt sicher, dass der Raum unbewohnbar wird.