e) Auf den 1995 und 1996 bewilligten Grundrissplänen wurden der Anbau und die Türöffnung zum Ökonomiegebäude nicht dargestellt.20 Grundsätzlich muss sich die Bauherrschaft auf fehlerhaften Planangaben behaften lassen.21 Das damalige Bauvorhaben betraf den Anbau jedoch nicht, weshalb er vermutlich auch nicht eingezeichnet wurde. Aufgrund der oben erwähnten Fotos ist aber erstellt, dass dieser Anbau ("Schweinestall") im Jahr 1995 längstens bestand. Dieser Anbau sowie der kleinere Anbau nördlich davon waren auf dem Situationsplan vom 4. November 1993 denn auch eingetragen.22 Der offensichtlich unvollständige Projektplan der Beschwerdegegner bleibt vorliegend folgenlos.