Die Beschwerdegegner machten im vorinstanzlichen Verfahren geltend, dieser Anbau und die Türöffnung hätten schon immer bestanden. Der Anbau habe früher als Schweinestall gedient. Da ihr Vater damals Pächter gewesen sei, besässen sie leider keine Pläne oder Dokumente aus dieser Zeit. Im damaligen Baubewilligungsverfahren für den Bastelraum sei die Türöffnung nie Diskussionsgegenstand gewesen. Am Augenschein des ersten Beschwerdeverfahrens machten die Beschwerdegegner geltend, dass der Anbau, der als Schweinestall gedient habe, schon immer gemauert gewesen sei. Nur das Blechdach sei durch ein Ziegeldach ersetzt worden.