a) Im Rückweisungsentscheid der BVE und in der angefochtenen Verfügung wurde unterschieden zwischen dem Anbau als solchem und den nördlichen und südlichen Mauerverlängerungen des Anbaus, welche heute ein separates WC (nördliche Verlängerung) sowie einen offenen Unterstand (südliche Verlängerung) enthalten. Zunächst interessiert der eigentliche Anbau, der heute zur Wohnung gehört. Der Anbau ist durch eine Türöffnung mit der restlichen Wohnung im Ökonomiegebäude verbunden und enthält das Badezimmer sowie einen Abstellraum.