Sie handelten daher krass bösgläubig. Gleiches gilt für die Verlängerung des Anbaus gegen Norden und Süden und den Einbau des separaten WC (siehe unten Erwägung 6). Es besteht ein grosses öffentliches Interesse an der konsequenten Verhinderung von Bauten, die der baurechtlichen Ordnung widersprechen. Insbesondere bei unrechtmässigen Bauten und Nutzungen in der Landwirtschaftszone kommt der Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands massgebendes Gewicht zu.