7. Das Rechtsamt zog in Erwägung, Ziffer 1 der Wiederherstellungsverfügung dahingehend zu ergänzen und zu ändern, dass die Bodenheizung im Hobbyraum auch zu plombieren sei, dass die Fenster im Hobbyraum auf das Totalmass der am 10. Mai 1996 bewilligten Fenster zu verkleinern seien, dass im Anbau die Dach- und Bodenisolation sowie Bodenheizung zu entfernen sei und ein Rückbau auf den früheren Stallboden bzw. -fundament erfolgen müsse und der Durchgang zum Anbau mit einer Türe mit ausreichendem Wärmeschutz zu verschliessen sei. Es gab den Parteien Gelegenheit, sich dazu zu äussern.