5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet4, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Weil das betroffene Ökonomiegebäude einen gemeinschaftlichen Teil des Stockwerkeigentums auf Parzelle Rapperswil Gbbl. Nr. J.________ betrifft, gab das Rechtsamt den beiden anderen Stockwerkeigentümerinnen (Beschwerdegegnerinnen 2 und 4) Gelegenheit, die Beschwerde ebenfalls zu unterzeichnen. 4 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191)