Gleichzeitig wies sie erneut auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. 3. Gegen diese Verfügung reichte das ARE (Beschwerdeführer 1) am 30. Juli 2019 Beschwerde bei der BVD ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: