2/15 BVD 120/2019/49 d. Die Verlängerungen der Mauer des Anbaus gegen Norden und Süden sind zu entfernen. e. Das separate WC und die nördliche Mauer des Anbaus sind zu entfernen. 2. Bezüglich des Anbaus wird ein Benützungsverbot für andere als landwirtschaftliche Nutzungen erlassen.»