«1. Die Grundeigentümer der Parzelle Nr. J.________ werden verpflichtet, folgende Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes innerhalb von 6 Monaten seit Erhalt dieser Verfügung durchzuführen: a. Die Bodenheizung im Hobbyraum ist von der Zentralheizung abzukoppeln. b. Die Innenwände zur Abtrennung des Zimmers im Hobbyraum sind zu entfernen. c. Die Isolation im Anbau ist zu entfernen. 1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) 2 Dossier 310-77/95 3 BVD 120/2017/29