wurde.3 Sie wies die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an die Gemeinde zurück. Die BVE erwog, dass weitere Abklärungen erforderlich seien und bei folgenden Änderungen über die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes entschieden werden müsse: ‒ Bodenheizung ‒ Innenwände zur Abtrennung des Zimmers ‒ Südseite: neues Dreifachfenster (180 x 125 cm) und Eingangstüre ‒ Nordseite: neues Doppelfenster (120 x 85 cm) ‒ Türöffnung in der Westmauer des "Stalls" als Zugang in den Anbau ‒ zwei neue Fenster im Anbau (je 115 x 0,55 cm) ‒ Isolation beim Anbau ‒ neues Ziegeldach beim Anbau