Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) erhob dagegen Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE; seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, BVD) und verlangte eine vollständige Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes. Mit Entscheid vom 6. Februar 2018 hiess die BVE die Beschwerde gut und hob die Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde insoweit auf, als die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes nicht ausreichend und unvollständig angeordnet wurde.3 Sie wies die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an die Gemeinde zurück.