Die Gemeinde erteilte dem nachträglichen Baugesuch am 17. Mai 2017 den Bauabschlag und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes wie folgt an: «Küche und Dusche: Die sichtbaren Teile (Küchenkombination, sanitäre Anlagen/Apparate, Boiler usw.) sind zu entfernen und die Wasseranschlüsse sowie die Ableitungen abzudichten resp. zu verzäpfen.»