1/15 BVD 120/2019/49 Nr. A.________ (heute Nr. B.________). Dazu erteilte er die Ausnahmebewilligung nach aArt. 24 Abs. 2 RPG1.2 Die Beschwerdeführenden 2-5 (Beschwerdegegner) erstellten stattdessen eine 2 ½-Zimmer- Wohnung, die sich bis in den westlichen Anbau erstreckt. Der Anbau ist gegen Süden und Norden verlängert. In der nördlichen Verlängerung befindet sich ein nur von aussen zugängliches separates WC. Die Verlängerung gegen Süden dient als offener Unterstand.