Baupolizeibehörde der Gemeinde Rapperswil, Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 29, 3255 Rapperswil BE Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern betreffend die Verfügung der Baupolizeibehörde der Gemeinde Rapperswil vom 3. Juli 2019 (310-51/16; Einbau einer Wohnung) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführenden 2-5 (Beschwerdegegner) sind Eigentümer eines nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Bauernhofs in der Landwirtschaftszone (Rapperswil Gbbl. Nr. J.________). Am 10. Mai 1996 bewilligte der Regierungsstatthalter von Aarberg die Erstellung eines Hobbyraums mit periodischer Heizung im Westteil des ehemaligen Ökonomiegebäudes