k) Die Gemeinde führte in ihrer Stellungnahme vom 2. Oktober 2019 weiter aus, unter Berücksichtigung der Absturzsicherung seien die Grenzabstände der Mauern gegenüber den Nachbargrundstücken neu zu beurteilen. Dies habe im Rahmen eines allfälligen Baubewilligungsverfahrens zu geschehen.