Zudem ist miteinzubeziehen, welches Verständnis der gesetzlichen Regelung entspricht. Gestützt auf den Vertrauensgrundsatz ist weiter zu berücksichtigen, wie die Adressatinnen und Adressaten die Verfügung in guten Treuen verstehen durften und mussten. Hinweise auf das richtige Verständnis können sich auch aus den Verfahrensakten ergeben.17