Damit hat er seine Rechte im Beschwerdeverfahren vollumfänglich wahrnehmen können und die Gehörsverletzung wurde geheilt. Sie ist allerdings bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen. 3. Gegenstand der angefochtenen Verfügung und des Beschwerdeverfahrens a) Der Beschwerdeführer rügt, der angefochtene Entscheid erfülle die Anforderungen an die Bestimmtheit der darin verfügten Anordnungen nicht. Für die zu entfernenden Bauten und Anlagen werde auf eine Fotodokumentation verwiesen. Es sei aber nicht klar, welche Bauten und Anlagen genau gemeint seien, da aus den Fotos weder die betroffenen Anlagen noch Höhenangaben ersichtlich seien.