Dies kann indes angesichts des Verfahrensausgangs offen bleiben. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mitteland hielt anschliessend mit Schreiben vom 29. Mai 2019 an die Gemeinde fest, es könne nicht auf das Gesuch der Gemeinde eintreten. Es obliege der kommunalen Baupolizeibehörde, im Rahmen des Wiederherstellungsverfahrens über die Baubewilligungspflicht zu entscheiden.15 Das Regierungsstatthalteramt adressierte dieses Schreiben ausschliesslich an die Gemeinde. Es ist unbestritten, dass die Gemeinde dem Beschwerdeführer die Antwort des Regierungsstatthalteramts vom 29. Mai 2019 nicht zur Kenntnisnahme weitergeleitet hat.