Der Beschwerdeführer verlangte in seinem Schreiben an die Gemeinde vom 8. Mai 2019, die Bewilligungspflicht der streitbetroffenen Arbeiten durch das Regierungsstatthalteramt klären zu lassen. Die Gemeinde ersuchte daher das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland mit Schreiben vom 20. Mai 2019, die Baubewilligungspflicht der streitbetroffenen Arbeiten zu prüfen. Eine Kopie dieses Schreibens wurde gemäss dem Verteiler auch dem Beschwerdeführer zugestellt.14 Ob der Beschwerdeführer dieses Schreiben dennoch nicht erhalten hat, lässt sich nicht abschliessend feststellen. Dies kann indes angesichts des Verfahrensausgangs offen bleiben.