Diese Arbeiten seien in den bewilligten Plänen nicht vorgesehen. Sämtliche Arbeiten, d.h. auch baubewilligungsfreie Arbeiten, die im Zusammenhang mit einem baubewilligungspflichtigen Vorhaben stünden, würden grundsätzlich einer Baubewilligung bedürfen. Da die Terrainveränderungen und Stützmauern in direktem Zusammenhang mit einem bewilligten Projekt stünden, würden diese Vorhaben als Projektänderungen gelten und könnten somit nicht baubewilligungsfrei erstellt werden.5 Es sei ein Projektänderungsgesuch notwendig. Weil ein solches nicht vorliege, müsse sie als Baupolizeibehörde die Massnahmen treffen, die zur Durchsetzung des Baugesetzes und der gestützt darauf erlassenen Vorschriften und