8. Mit Verfügung vom 6. November 2019 gab das Rechtsamt den Beteiligten Gelegenheit zum Einreichen von Schlussbemerkungen. Von dieser Gelegenheit machten die Beteiligten mit Eingaben vom jeweils 27. November 2019 Gebrauch. Am 12. Dezember 2019 reichte der Beschwerdeführer eine weitere Stellungnahme ein. 9. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen