6. Mit Verfügung vom 13. September 2019 hielt das Rechtsamt fest, nach einer ersten summarischen Prüfung der Akten und Unterlagen stelle sich die Frage, ob von der Mauer eine Absturzgefahr ausgehe und ob die Stützmauer daher zu sichern sei. Diesfalls wäre zu prüfen, ob die Höhe der Mauer und die Höhe eines allfälligen Schutzelements zusammengerechnet werden müssten. 7. Die Gemeinde befürwortete in der Stellungnahme vom 2. Oktober 2019 eine Absturzsicherung. Der Beschwerdeführer hielt mit Eingabe vom 14. Oktober 2019 fest, er plane als Absturzsicherung eine Pflanzung von Ziersträuchern auf der Mauerkrone.