Es werden keine weiteren baupolizeilichen Massnahmen angeordnet. 6. Die Angezeigten werden verpflichtet, der Gemeinde Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 200.00 innert 30 Tagen seit Eröffnung dieser Verfügung zu bezahlen. 7. Es werden keine Parteikosten gesprochen.