1. Es werden keine vorsorglichen Massnahmen angeordnet. 2. Die Angezeigten werde verpflichtet, den rechtmässigen Zustand in ihrer Liegenschaft F.________weg 20 wiederherzustellen, indem der im Heizungskeller, am bestehenden Kamin der Liegenschaft F.________weg 20 angeschlossene kleine Gussofen (Eskimoofen) bis am 15. August 2019 vollständig entfernt und der Kamin brandschutztechnisch einwandfrei verschlossen wird. 3. Die Angezeigten erhalten Gelegenheit, innert 30 Tagen seit Eröffnung der vorliegenden Verfügung für den Gussofen ein Gesuch um nachträgliche Baubewilligung einzureichen.