1. Die Beschwerdeführenden reichten mit Schreiben vom 9. Oktober 2018 bei der Gemeinde Köniz eine baupolizeiliche Anzeige gegen die Beschwerdegegnerschaft ein. Am 15. Mai 2019 verfügte die Gemeinde Köniz Folgendes: RA Nr. 120/2019/44 Seite 2 von 9