Daran ändert auch der Umstand nichts, dass für die Hauszufahrt seit bald drei Jahren eine rechtskräftige Bewilligung vorliegt und eine Gefährdung der Verkehrssicherheit bereits mit baupolizeilicher Anzeige vom 4. November 2016 geltend gemacht worden ist. So haben die Beschwerdeführenden bis zum 19. November 2018 freiwillig auf die Benützung der Hauszufahrt mittels Auto verzichtet, weshalb bis zu diesem Zeitpunkt auch kein entsprechendes Verbot seitens der Gemeinde nötig war.