Gleichzeitig ist die Gefahr von Zusammenstössen zwischen Motorfahrzeugen und (den besonders verwundbaren) Langsamverkehrsteilnehmenden, die bei der Benützung der Hauszufahrt mangels genügender Sicht- und Platzverhältnisse entsteht, als erheblich einzustufen. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass für die Hauszufahrt seit bald drei Jahren eine rechtskräftige Bewilligung vorliegt und eine Gefährdung der Verkehrssicherheit bereits mit baupolizeilicher Anzeige vom 4. November 2016 geltend gemacht worden ist.