Dieses gebietet bloss, Gleiches nach Massgabe seiner Gleichheit gleich zu behandeln; demgegenüber ist Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich zu behandeln.12 Hinzu kommt, dass die Gemeinde in der Verfügung vom 13. Mai 2019 in Bezug auf die Zufahrt zur Liegenschaft M.________strasse 18 (sowie den Abstellplatz auf der betreffenden Parzelle) bereits ein Verfahren in Aussicht gestellt hat. 11 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101). 12 Kiener/Kälin/Wyttenbach, Grundrechte, 3. Aufl., Bern 2018, S. 426. RA Nr. 120/2019/43 10