Er könne aber auch eine Sicherheit vortäuschen, indem der Benutzer glaube, eine Übersicht zu haben, jedoch einen Fussgänger, einen Rollschuh- oder Trottinettfahrer ohne Licht übersehe. Die Hauszufahrt sei mit 2 m zudem zu schmal. Da die Autos auf Privatboden nicht wenden könnten, müsste die Zu- oder Wegfahrt schliesslich rückwärts erfolgen. Dies könne insbesondere bei einer Strasse ohne Trottoir gewisse Risiken mit sich bringen. 10 Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 27 N. 3. RA Nr. 120/2019/43 9