Das TBA OIK II kommt in seinen Fachberichten vom 25. August 2017 und 16. April 2019 zusammengefasst zum Schluss, dass die Verkehrssicherheit bei der Einmündung der Hauszufahrt in die M.________strasse nicht gewährleistet sei und die Mängel so gravierend seien, dass die Strassenanschlussbewilligung bzw. der Gesamtentscheid vom 17. August 2016, soweit dieser die Strassenanschlussbewilligung umfasst, widerrufen werden müsse. So seien die Sichtverhältnisse bei der Ausfahrt in beide Blickrichtungen stark eingeschränkt.