Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf dem O.________weg 40 Stundenkilometer und auf der M.________strasse 50 Stundenkilometer. Gemäss Feststellungen des TBA OIK II werden die zulässigen Geschwindigkeiten auf beiden Strassen grundsätzlich eingehalten; im Bereich der Hauszufahrt schätzt das TBA OIK II die gefahrene Geschwindigkeit aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Knoten O.________weg/M.________strasse auf 20 Stundenkilometer. Das Verkehrsaufkommen sei auf beiden Strassen gering.