d) Die vom Benützungsverbot betroffene Hauszufahrt befindet sich mitten in einem Wohnquartier, unmittelbar neben dem Knoten O.________weg/M.________strasse. Der O.________weg ist eine Verbindungsstrasse und führt von der Bahnunterführung «P.________strasse» zum Dorfzentrum von Ostermundigen. Die M.________strasse, in welche die Hauszufahrt mündet, ist eine untergeordnete Quartierstrasse mit Vortrittsentzug gegenüber dem O.________weg. Entlang der M.________strasse sind keine Trottoirs vorhanden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf dem O.________weg 40 Stundenkilometer und auf der M.________strasse 50 Stundenkilometer.