gilt grundsätzlich die «Blaue Zone», für die Anwohner eine Parkkarte für Fr. 30.– pro Monat beziehen müssen, sofern sie ihr Auto darin abstellen wollen6) als auch einen zeitlichen Mehraufwand (Parkplatzsuche und längerer Weg zwischen Haus und Auto) zur Folge. Mit anderen Worten würde ein günstiger Endentscheid für die Beschwerdeführenden nicht jeden Nachteil zu beseitigen vermögen. Damit haben sie ein schutzwürdiges Interesse an der sofortigen Aufhebung oder Abänderung der angefochtenen Zwischenverfügung. Dies ist im Übrigen auch nicht bestritten.