3. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 11. Juni 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: RA Nr. 120/2019/43 4 1. Ziffer 4 der verfahrensleitenden Verfügung vom 13. Mai 2019 mit dem vorübergehenden Benützungsverbot der Hauszufahrt der Liegenschaft M.________strasse 20 (Gbbl. Nr. K.________) mit Motorfahrzeugen sei aufzuheben.