2. Im Anschluss an die Erstellung der Hauszufahrt reichten die Beschwerdegegnerinnen und Beschwerdegegner bei der Gemeinde eine baupolizeiliche Anzeige (datiert vom 4. November 2016) ein. Darin machten sie insbesondere geltend, das Baubewilligungsverfahren betreffend die Erstellung des Parkplatzes und der Hauszufahrt sei nicht korrekt durchgeführt worden. Gleichzeitig verlangten sie die Entfernung des Spiegels; dieser störe ihre Privatsphäre und habe bezogen auf die Verkehrssicherheit keinerlei Wirkung.